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28.09.2025: Regierungsrat verzichtet auf Eigenmietwerterhöhungen – HEV Kanton Zürich zufrieden

28.09.2025

Heute haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürger Geschichte geschrieben und die Eigenmietwertbesteuerung abgeschafft. Der Zürcher Regierungsrat verzichtet deshalb auf die für das Jahr 2026 angekündigten Erhöhungen der Eigenmietwerte. Der HEV Kanton Zürich begrüsst diesen Entscheid, den Finanzdirektor Ernst Stocker heute Nachmittag kommuniziert hat.

Angesichts des Verdikts des Souveräns ist der Regierungsrat zur Einsicht gelangt, dass die für das Jahr 2026 geplanten Erhöhungen der Eigenmietwerte von Liegenschaften Makulatur sind. Denn das Schweizer Stimmvolk hat mit seinem Entscheid ein starkes Signal für mehr Steuergerechtigkeit, Eigenverantwortung und die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum gesendet.

Der HEV Kanton Zürich ist deshalb erfreut, dass der Regierungsrat während der Übergangszeit bis zur Abschaffung des Eigenmietwerts auf die angekündigten Eigenmietwerterhöhungen verzichtet. Ursprünglich plante der Regierungsrat, ab 2026 die Eigenmietwerte bei Einfamilienhäusern um durchschnittlich 11 Prozent und beim Stockwerkeigentum um 10 Prozent anzuheben.

Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
Fraglich ist aus Sicht des HEV Kanton Zürich indes, ob während der Übergangszeit die Eigenmietwerte für Neubauten, die ab 2026 erstellt werden, tatsächlich nach der neuen Weisung 2026 berechnet werden sollen. Der HEV Kanton Zürich wendet ein, dass der Regierungsrat den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung (Artikel 122 Absatz 2 der Verfassung des Kantons Zürich und § 2 Absatz 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung des Kantons Zürich) zu beachten hat.

Der Verband ist der Ansicht, dass während der Übergangszeit eine befristete Erhöhung der Eigenmietwerte für Neubauten ab 2026 diesem Grundsatz widerspricht. Der Regierungsrat tut aus Sicht des HEV Kanton Zürich deshalb gut daran, auch darauf zu verzichten.

Sistierung der Erhöhung der Vermögenssteuerwerte
Was die geplanten Erhöhungen der Vermögenssteuerwerte von Liegenschaften angeht, für die gemäss Regierungsrat unabhängig vom heutigen Entscheid die Weisung 2026 gelten soll, weist der HEV Kanton Zürich auf das hängige Verfahren vor Bundesgericht hin. Hans Egloff, Präsident, und Albert Leiser, Direktor, haben zusammen mit dem Hauseigentümerverband Kanton Zürich eine Beschwerde am Bundesgericht eingereicht. Die Beschwerdeführenden halten an ihrem Standpunkt fest und sind der Meinung, dass die Vermögenssteuererhöhung nicht ohne eine vorgängige gerichtliche Prüfung durchgesetzt werden soll. Mit der Anfechtung der Weisung soll erreicht werden, dass der Regierungsrat die Grundlagen noch einmal überprüft und die massiven Ungleichheiten eliminiert, ohne dass jeder einzelne Eigentümer seine Einschätzung anfechten und selbst teure und langwierige Rechtsmittelverfahren anstreben muss.

Der HEV Kanton Zürich empfiehlt dem Regierungsrat deshalb, den Ausgang des Verfahrens vor Bundesgericht abzuwarten und die für das Jahr 2026 geplanten Erhöhungen der Vermögenssteuerwerte von Liegenschaften zu sistieren. Bis ein rechtskräftiges Bundesgerichtsurteil vorliegt, soll in dieser Angelegenheit keine Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden ergehen.